Letzte Aktualisierung: 2020-06-20
Auch wenn der Flugbetrieb mit Beschränkungen wieder beginnen kann, für eine absehbare Zeit wird es nicht "wie vorher" sein. Am Flugplatz gelten die Regelungen aus der CoronaVO. Es ist die Aufgabe eines jeden Mitglieds auf deren Einhaltung zu achten. Die hier aufgeführten Regeln können aktualisiert werden, wie sich die Rechtslage oder der Pandemieverlauf entwickelt. Daher ist eine erneute Prüfung dieser Seite vor der Fahrt zum Flugplatz ratsam.
Wir unterstützen, unseren Verband BWLV, der dazu schreibt:
Mit dem Aufenthalt am Flugplatz werden die folgenden Regeln akzeptiert:
- Aufenthalt auf dem Flugplatz ist nur denjenigen Personen gestattet, die:beteiligt sind:
- am Flugbetrieb (inkl. Piloten und deren Gäste)
- an der Ausbildung
- an der Wartung der Flugzeuge, Traktoren, Betriebsfahrzeuge
- an der Aufrechterhaltung des flugsicheren Zustands rund um den Flugplatz
- an nötigen Verwaltungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Personen, die in häuslicher Gemeinschaft zu den vorgenannten leben, ist der Aufenthalt am Flugplatz gestattet.
- Nicht gestattet ist der Aufenthalt:
- aus bloßem Zeitvertreib, zum Plaudern etc.
- bei Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, Geschmacksverlust, Gleichgewichtsstörung)
- Abstandsregeln sind einzuhalten.
- mind. 1,5m Abstand
- max. 10 Personen auf einer Fläche von 20 x 20 Meter
- jeder Person müssen 40m² (6 x 6 Meter) zur Verfügung stehen.
- Sollte dieser Abstand nicht einzuhalten sein, ist Mundschutz zu tragen.
- Der Arbeitsplatz des Flugleiters im Turm ist nur einzeln, nach Aufforderung und nur mit Mundschutz gestattet.
- Landegebühren sind nach Möglichkeit kontaktlos mit der APP aeroPS zu begleichen.
- Keine Körperkontakte, kein Begrüßungszeremoniell.
- Nutzung der vorhandenen Waschgelegenheiten und des ausgelegten Desinfektionsmittels.
- Besprechungen sind nach Möglichkeit in das Freihe zu verlegen.
- In geschlossenen Räumen sind maximal 10 Personen zulässig.
- Fliegen ist mit Einschränkungen gestattet:
- Passagiere oder Besatzungsmitglieder, die in der gleichen häuslichen Gemeinschaft zum Piloten leben.
- Plus Personen eines weiteren Haushaltes.
- Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes wird in diesem Falle empfohlen.
- Plus Personen eines weiteren Haushaltes.
- Überprüfungs- und Ausbildungsflüge
- Beschränkung dieser Flüge auf ein unerlässliches Minimum (nur kurze Flüge).
- Zwingende Verwendung Mund-/Nasenschutz.
- Teilnehmende Besatzung (Fluglehrer/Pilot/Flugschüler) dürfen keinerlei erkennbare Erkältungssymptome aufweisen und müssen am Morgen des Flugbetriebstages fieberfrei sein.
- Gute Belüftung des Cockpits.
- Passagiere oder Besatzungsmitglieder, die in der gleichen häuslichen Gemeinschaft zum Piloten leben.
- Sämtliche Kontaktflächen sind nach dem Flug gründlich zu desinfizieren.
- Gemeinschaftlich verwendete Headsets sind zu desinfizieren.
- Bei Besatzungswechsel kann das Mikrofon mit Frischhaltefolie o.ä. in geeigneter Weise überzogen werden.
- Nach Möglichkeit sind persönliche Headsets zu verwenden.
- Gemeinschaftlich verwendete Headsets sind zu desinfizieren.