Covid-19 Hygieneregelungen

Letzte Aktualisierung: 2020-06-20

Auch wenn der Flugbetrieb mit Beschränkungen wieder beginnen kann, für eine absehbare Zeit wird es nicht "wie vorher" sein. Am Flugplatz gelten die Regelungen aus der CoronaVO. Es ist die Aufgabe eines jeden Mitglieds auf deren Einhaltung zu achten. Die hier aufgeführten Regeln können aktualisiert werden, wie sich die Rechtslage oder der Pandemieverlauf entwickelt. Daher ist eine erneute Prüfung dieser Seite vor der Fahrt zum Flugplatz ratsam.

Wir unterstützen, unseren Verband BWLV, der dazu schreibt:

Dies alles ist kein Selbstzweck. Jedem Einzelnen muss klar sein, dass und in welchem Umfang er ggf. zur Erhöhung/Minimierung von Risikolagen für sich wie auch für seine Mitmenschen/Vereinskameraden beiträgt.
Im Übrigen erfolgt der Hinweis, dass sich bei Auftreten einer Corona-Erkrankung im Rahmen des Vereinsgeschehens hieran für die betreffenden Personen und die Mitglieder im Verein gravierende Rechtsfolgen anschließen können. So ist zwingend damit zu rechnen, dass in diesem Fall ein größerer Kreis von Vereinsmitgliedern zumindest befristet in Quarantäne genommen wird, mit all den damit verbundenen Konsequenzen.Verstöße schädigen auch das Bild des Luftsportes und des betreffenden Vereins in der Öffentlichkeit. Das darf nicht sein!

 Mit dem Aufenthalt am Flugplatz werden die folgenden Regeln akzeptiert:

  • Aufenthalt auf dem Flugplatz ist nur denjenigen Personen gestattet, die:beteiligt sind:
    • am Flugbetrieb (inkl. Piloten und deren Gäste)
    • an der Ausbildung
    • an der Wartung der Flugzeuge, Traktoren, Betriebsfahrzeuge
    • an der Aufrechterhaltung des flugsicheren Zustands rund um den Flugplatz
    • an nötigen Verwaltungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • Personen, die in häuslicher Gemeinschaft zu den vorgenannten leben, ist der Aufenthalt am Flugplatz gestattet.
  • Nicht gestattet ist der Aufenthalt:
    • aus bloßem Zeitvertreib, zum Plaudern etc.
    • bei Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, Geschmacksverlust, Gleichgewichtsstörung)
  • Abstandsregeln sind einzuhalten.
    • mind. 1,5m Abstand
    • max. 10 Personen auf einer Fläche von 20 x 20 Meter
      • jeder Person müssen 40m² (6 x 6 Meter) zur Verfügung stehen.
    • Sollte dieser Abstand nicht einzuhalten sein, ist Mundschutz zu tragen.
      • Der Arbeitsplatz des Flugleiters im Turm ist nur einzeln, nach Aufforderung und nur mit Mundschutz gestattet.
      • Landegebühren sind nach Möglichkeit kontaktlos mit der APP aeroPS zu begleichen.
    • Keine Körperkontakte, kein Begrüßungszeremoniell.
    • Nutzung der vorhandenen Waschgelegenheiten und des ausgelegten Desinfektionsmittels.
    • Besprechungen sind nach Möglichkeit in das Freihe zu verlegen.
    • In geschlossenen Räumen sind maximal 10 Personen zulässig.
  • Fliegen ist mit Einschränkungen gestattet:
    • Passagiere oder Besatzungsmitglieder, die in der gleichen häuslichen Gemeinschaft zum Piloten leben.
      • Plus Personen eines weiteren Haushaltes.
        • Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes wird in diesem Falle empfohlen. 
    • Überprüfungs- und Ausbildungsflüge
      • Beschränkung dieser Flüge auf ein unerlässliches Minimum (nur kurze Flüge).
      • Zwingende Verwendung Mund-/Nasenschutz.
      • Teilnehmende Besatzung (Fluglehrer/Pilot/Flugschüler) dürfen keinerlei erkennbare Erkältungssymptome aufweisen und müssen am Morgen des Flugbetriebstages fieberfrei sein.
      • Gute Belüftung des Cockpits.
  • Sämtliche Kontaktflächen sind nach dem Flug gründlich zu desinfizieren.
    • Gemeinschaftlich verwendete Headsets sind zu desinfizieren.
      • Bei Besatzungswechsel kann das Mikrofon mit Frischhaltefolie o.ä. in geeigneter Weise überzogen werden.
    • Nach Möglichkeit sind persönliche Headsets zu verwenden.

Flugplatzfest 2018

Bilder vom Flugplatzfest 2018 am 21. und 22.08.2018.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hallenplatz

Der Flugplatz hat insgesamt vier Flugzeughallen. Derzeit haben wir Platz verfügbar. Leider haben wir derzeit mal wieder keinen Platz verfügbar. Die Preise gehen aus unserer Gebührenordnung hervor. Die Aktivmitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung. Sprechen Sie uns an.

Fluglehrer?

Wir suchen immer zusätzliche Fluglehrer. Wir bieten folgende Konditionen:

  • Es sind keine Aufnahmegebühr, Jahresgebühr, BWLV-Beitrag oder Arbeitsstunden zu entrichten.
  • Eine Vollmitgliedschaft ohne Wahlrecht ist inklusive. Falls volle Schulungs/Arbeitsstunden abgeleistet werden (derzeit 50), gibt es das Wahlrecht hinzu.
  • Ein Ersatz von Fahrt-, oder anderen Unkosten ist mit den Schülern direkt zu vereinbaren.

Bei Interesse, bitte Kontakt mit dem Verein aufnehmen.

Datenschutzerklärung

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Siehe Impressum.

Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung

Als Verein verarbeiten wir die Daten unserer Mitglieder und Förderer (Name, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Zahlungsdaten) nach Art. 6 Abs. 1 b. DSGVO, von unseren Mitgliedern, die zusätzlich am Flugbetrieb teilnehmen die Lizenzdaten nach Art. 6 Abs. 1 c. DSGVO. Als Mitglied des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbands (BWLV) ist der Verein verpflichtet seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Alter und Vereinsmitgliedsnummer.

Falls sie uns für Anfragen kontaktieren, verwenden ihre Daten (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse, etc.)  ausschließlich für die Korrespondenz mit ihnen und für ihr Anliegen verwendet.

Logdateien

Über die Webserver des Vereins werden Zugriffe auf die Webseite (IP Adresse, Zeitpunkt, aufgerufener Pfad, verwendeter Browser und Betriebssystem) und Mailserver des Vereins (Sende- sowie Empfänger-E-Mailadresse, Sender- bzw. Empfänger-E-Mailserver protokolliert. Die Daten werden ausschließlich für die Fehlersuche verwendet und nicht weitergegeben oder analysiert.

Cookies

Die Webseite verwendet Cookies. Cookies sind Kennungen die einem Browser eines Besuchers der Webseite zugeordnet wird. Über die Kennung eines Cookies kann ein bestimmter Browser beim Besuch der Webseite identifiziert werden. Zum Beispiel kann anhand der Information die meistbesuchten Seiten ermittelt werden, ohne dass ein erneuter Aufruf der selben Seite innerhalb des selben Besuchs (Session) als erneuter Besuch gewertet wird. Die Cookies werden als sog. "Session Cookies" verwendet. D.h. Sie werden nicht über mehrere Besuche hinweg nachverfolgt. Der Benutzer kann über eine Einstellung in seinem Browser dem Setzen von Cookies widersprechen oder die Cookies löschen.

Mailinglisten

Der Verein betreibt Mailinglisten für seine Mitglieder um die Kommunikation und Abstimmungen der Mitglieder untereinander zu fördern. Das Anmelden zu diesen Listen ist freiwillig und stellt nach Art. 6 Abs. 1 a. DSGVO eine Einwilligung dar. Gespeichert werden E-Mailadresse und Name. An die Mailingliste gesendete E-Mails werden an alle Mitglieder verteilt und können unbegrenzt in einem Archiv für Listenmitglieder abrufbar sein. 

Sichere Kommunikation

Der Verein verwendet auf allen Webseiten das HTTPS Protokoll. Für alle ein- sowie ausgehenden E-Mailübermittlungen wird Verbindungsverschlüsselung über TLS angeboten und genutzt, sobald der Kommunikationspartner dies ebenfalls unterstützt.

Verbindungen für E-Mail arbeiten mit der sog. opportunistischen Verbindungsverschlüsselung über TLS. Das heißt E-Mails werden über eine verschlüsselte Verbindung ausgetauscht, sobald der E-Mailserver der Gegenstelle dies ebenfalls unterstützt. Um echte E-Mails von Spam zu unterscheinden, haben alle ausgehenden Vereins-E-Mails eine gültige Domänenauthentifizierung über SPF und DKIM.

Hosting

Die Webseiten, sowie der E-Maildienst wird in den Rechenzentren der folgenden Dienstleister gehostet: Strato, myLoc, sowie Office365.